Hinweisgeberschutzgesetz

Melden Sie Missstände

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die Missstände in Unternehmen oder Organisationen melden. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen das Gesetz, gegen ethische Grundsätze oder gegen interne Regeln.

Wenn Sie einen Missstand in unserem Unternehmen beobachten, können Sie diesen unserer Meldestelle bekannt machen. Die Meldestelle ist unter der E-Mail-Adresse hinweisgeber@heitmann.de erreichbar.

Sie können Ihre Meldung anonym oder unter Angabe Ihrer Identität abgeben. Die Angabe Ihrer Identität erleichtert es uns bei Rückfragen Kontakt aufzunehmen. Wir werden Ihre Meldung selbstverständlich vertraulich behandeln und prüfen.

Wir möchten Sie ermutigen, Missstände zu melden. Wir sind an einer offenen und transparenten Unternehmenskultur interessiert und möchten Missstände beseitigen, bevor sie Schaden anrichten.

Was ist ein Missstand?

Ein Missstand ist ein Verstoß gegen das Gesetz, gegen ethische Grundsätze oder gegen interne Regeln. Beispiele für Missstände sind:

  • Korruption
  • Betrug
  • Diskriminierung
  • Sexuelle Belästigung
  • Umweltverschmutzung
  • Arbeitsrechtsverstöße
  • Datenschutzverstöße

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Sie können Ihre Meldung an unsere Meldestelle per E-Mail an hinweisgeber@heitmann.de senden. Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, indem Sie Ihre Identität nicht nennen.

Alternativ können Sie Ihre Meldung auch postalisch an folgende Adresse schicken:

Heitmann GmbH & Co. KG
Industrie-Bauleistungen
– Meldestelle –
Seehafenstr. 20
21079 Hamburg

Oder Sie werfen Ihre Meldung in unseren Hausbriefkasten an der zuvor genannten Adresse. Bitte Kennzeichnen Sie auch in diesem Fall den Umschlag mit dem Vermerk „Meldestelle“, damit die Sendung direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet wird.

In Ihrer Meldung sollten Sie folgende Informationen angeben:

  • Den Sachverhalt, den Sie melden möchten
  • Die Nachweise, die Sie für den Sachverhalt haben
  • Ihre Kontaktdaten, wenn Sie Ihre Identität angeben möchten

 

 

Was passiert mit meiner Meldung?

Ihre Meldung wird von unserer Meldestelle vertraulich behandelt. Wir werden Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Wenn Sie uns Ihre Identität oder eine Kontaktmöglichkeit übermittelt haben, werden wir Sie über den Fortgang der Prüfung informieren.

Repressalienverbot

Arbeitgeber dürfen Whistleblowerinnen und Whistleblower nicht benachteiligen oder kündigen, weil sie Missstände gemeldet haben.

Wenn Sie Repressalien erfahren, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.